Änderung der Düsseldorfer Tabelle und des Mindestunterhalts
Die neue Düsseldorfer Tabelle ist nun veröffentlicht. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird ab Januar 2025 nur geringfügig ansteigen.
Die Tabellensätze für die Berechnung des Kindesunterhalts werden angehoben.
Da noch nicht entschieden ist, ob das Kindergeld im kommenden Jahr steigt, geplant sind 255,00 € Kindergeld, können sich ev. noch Änderungen ergeben.
Der angemessene Unterhaltsbedarf eines auswärtig Studierenden wird von 930,00 € auf 990,00 € angehoben.
Die Details können Sie hier einsehen.