Düsseldorfer Tabelle

In der Düsseldorfer Tabelle wird nicht nur der Kindesunterhalt geregelt. Anbei finden Sie die seit dem 01.01.2020 gültige Tabelle, bei der das Kindergeld bereits abgezogen ist. So können Sie sofort erkennen, wie hoch der Ihnen zustehende Unterhalt für Ihre Kinder ist.

Ab Januar 2021 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle mit erhöhten Unterhaltsbeträgen für die minderjährigen Kinder.

Dabei ergeben sich u.a. die folgenden Änderungen:

- Erhöhung der Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder;

- Bedarf der volljährigen Kinder und Studenten, die nicht im elterlichen Haushalt wohnen, erhöht sich;

- Erhöhung des Selbstbehalts des unterhaltspflichtigen Elternteils auf 1.160 EUR;

- Erhöhung des Selbstbehalts beim sog. Elternunterhalt auf 2.000 EUR.

Der Blick in die Düsseldorfer Tabelle ersetzt aber nicht die anwaltliche Beratung, denn sehr häufig kommt es zu Auseinandersetzung zwischen den Eltern eines Kindes, wie hoch das zu berücksichtigende Einkommen tatsächlich ist. Wenn Sie mehr als zwei Kinder haben, dann erhalten Sie ab dem dritten Kind ein höheres Kindergeld, so dass sich der zu zahlende Unterhalt verändert. Auch dazu sollten Sie sich beraten lassen.

 

Grundlage der Berechnung von Kindesunterhalt ab Januar 2021 unter Berücksichtigung des erhöhten Kindergeldes

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Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021
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Grundlage der Berechnung von Kindesunterhalt

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Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2020
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