Anwaltskanzlei Stefanie Köhnke
Fachanwältin für Familienrecht
Aachener Str. 1212
50859 Köln Weiden
Telefon: 0 22 34 / 94 68 4-0
E-Mail: kanzlei@ra-koehnke.de
Zweigstelle
Seit dem 01.06.2022 unterhalte ich eine Zweigstelle in Bergisch Gladbach Bensberg
Sattlerweg 20
51429 Bergisch Gladbach (Bensberg)
Die Anwaltskanzlei Köhnke wurde 1994 gegründet und ist spezialisiert auf Familienrecht und Erbrecht. Die langjährige Spezialisierung als Fachanwältin für Familienrecht und der zusätzliche Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht sowie die ständigen fachspezifischen Fortbildungen garantieren Ihnen eine fachlich hochqualifizierte Beratung und Vertretung in allen familien- und erbrechtlichen Fragen. Ich bearbeite sämtliche Gebiete des Familien- und Erbrechts. Laufende Fortbildungen garantieren Ihnen ein hohes Niveau der Beratung.
Unsere Mandantinnen und Mandanten suchen uns regelmäßig in schwierigen persönlichen Situationen auf, z.B. wenn es um eine Trennung oder Scheidung geht oder es sich um einen Erbfall handelt. Sie schätzen unsere kompetente Beratung und die persönliche Betreuung.
Wir bemühen uns, für Sie gut persönlich oder telefonisch erreichbar zu sein und Ihnen einen Termin ohne lange Wartezeiten zu geben.
Für uns steht eine fachlich kompetente Beratung im Vordergrund. Ich bin immer bemüht, eine außergerichtliche Lösung für Sie zu finden, wenn es möglich ist. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein, werden Sie fachlich kompetent beraten und betreut.
Ich berate und vertrete Sie als Fachanwältin für Familienrecht in allen familienrechtlichen Fragen. Eine familienrechtliche Beratung kann folgende Themen haben:
Mein Ziel ist es, für Sie und Ihre Familie in einer persönlich schwierigen Lebenssituation durch eine vertrauensvolle und individuelle Zusammenarbeit eine gute juristische Lösung zu finden.
In unserer erbrechtlichen Beratung berate und vertrete ich Sie in allen Lebensphasen. Wir besprechen mit Ihnen die Gestaltung und Planung eines Testamentes oder die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Ich arbeite mit kompetenten Steuerberatern zusammen, damit Ihre erbrechtliche Gestaltung auch erbschaftsteuerrechtlich vernünftig ist. Ich berate Sie nach einem Todesfall über Erb- und Pflichtteilsansprüche und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ich berate Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht sowie einer Betreuungsverfügung. Diese Regelungen geben Ihnen die Möglichkeit, selber frühzeitig Regelungen für den Fall zu treffen, wenn Sie einmal krankheitsbedingt Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als gesetzliche Betreuerin ist mir die Wichtigkeit solcher Regelungen bestens bekannt.
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